Unsere Grundsätze:
Unabhängig von (Umwelt-)Verbänden, politischen Parteien, Bürgerinitiativen, Unternehmen oder sonstigen Dritten.
Allen Beratungen liegen Schutz, Erhalt und Förderung der Artenvielfalt der am (naturräumlichen) Standort heimischen bzw. des jeweiligen Biotops typischen Flora & Fauna zugrunde. Die Beratungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und eigener Erfahrungen. Bei etwaigen Zielkonflikten einzelner Arten, Biozönosen oder entsprechender Biotop-Typen in Überschneidungsbereichen werden alle Aspekte genau abgewogen und Kompromisslösungen angestrebt, sodass letztlich niemand "leer ausgeht". Hier gilt es auch gesetzliche Regelungen zu beachten (BNatSchG, BArtSchV). *
Schonung von Ressourcen. Geringstmöglicher Einsatz / Verbrauch von Maschinen, Energie, Wasser und sonstigen Materialien zur Realisierung von Projekten und Maßnahmen. In diesem Zusammenhang wird bei Begrünungsmaßnahmen auch versucht, alles was vor Ort (an Material wie z.B. Bodensubstrat, Steine, Totholz usw.) bereits vorhanden ist, sinnvoll zu nutzen bzw. zu integrieren.
Haben Sie noch Fragen? Dann können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
* Der urbane und somit vom Menschen entsprechend stark veränderten Bereich bringt je nach genauer Lage zusätzliche Herausforderungen mit sich (Verkehrssicherheit, Platz- u. Eigentumsverhältnisse, vorhandener Infrastruktur, Stadtklima, Abgase, uvm.). Hier kann es in unterschiedlichen Fällen bei Begrünungskonzepten schwierig werden, ausschließlich gebietsheimische Pflanzenarten zu verwenden. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für Gärten. Daher kann nach genauer Prüfung aller Alternativen einzelfallweise von obigem Grundsatz abgewichen und lokal begrenzt auch bestimmtes (und nicht irgendein) gebietsfremdes Pflanzgut verwendet werden. Zudem ist die Beschaffung von gebietsheimischem Pflanzgut über den Handel nur in begrenztem Umfang möglich.